Bauherrenvertretung / Bauherrenberatung
„Der Optimierung des Projektes in technischer und wirtschaftlicher Hinsicht verpflichtet“
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Vor der Erteilung von Planer Aufträgen
- Mitwirkung bei der Definition der Projektziele im Rahmen der strategischen Planung
- Erstellen der erforderlichen Unterlagen bei der Submission von Planer Leistungen
- Mithilfe bei der Auswahl der geeigneten Planer und Unternehmer
- Überprüfen der Planer- und Totalunternehmerverträge
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Während der Projektierungsphase
- Überprüfen der Nutzungsvereinbarungen
- Überprüfen von Submissionsunterlagen
- Überprüfen der Projekte in technischer und wirtschaftlicher Hinsicht
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Während der Realisierungsphase
- Waren der Interessen des Bauherrn
- Erteilen von Weisungen an die am Projekt Beteiligten im Rahmen der Befugnisse
- Kontrolle und Überwachung bezüglich Kosten, Termine und Qualität
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Zahlungsmanagement (optional)
- Übernahme des Zahlungsmanagements als Bautreuhänder
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Öffentlichkeitsarbeit (optional)
- Beratung und Mithilfe bei der Information über ein Projekt in der Öffentlichkeit
- Informieren und Betreuen von Projektnachbaren und Projektbetroffenen